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2024-05-10 Europawahl

Der 9. Juni 2024 wurde als Termin für die nächste Europawahl beschlossen. Als Stichtag wurde der 26. März bestimmt.

Wahlberechtigt bei der Europawahl (aktives Wahlrecht) sind Sie, wenn Sie:

Wahltermin: 9. Juni 2024, Wahlzeit: 8-16 Uhr
Sprengel: bleiben unverändert (Mehr unter: Wahlsprengel)

Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde aufsuchen können?
Dann benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:

Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?
Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche Anträge ist der 5. Juni 2024 bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller
oder einem Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche/persönliche Anträge bis Freitag, den 7. Juni 2024, 12 Uhr, erfolgen.

Was wird bei der Antragstellung benötigt?

Wahlservice – die „Amtliche Wahlinformation“ der Gemeinde kommt mit der Post
Die „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert den gesamten Ablauf bei der Wahl – für Sie und für die Gemeinde. Deshalb werden wir Ihnen die sogenannte „Amtliche Wahlinformation – Europawahl 2024“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl versendet wird, besonders auf unsere Mitteilung. Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Buchstaben/Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet und einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert.

Diese „Amtliche Wahlinformation“wird Ihnen ca. 3 Wochen vor der Wahl zugestellt.

Weiterführende Links:
europa.eu
www.wahlkartenantrag.at
www.meinewahlkarte.at