2024-05-10 Europawahl
Der 9. Juni 2024 wurde als Termin für die nächste Europawahl beschlossen. Als Stichtag wurde der 26. März bestimmt.
Wahlberechtigt bei der Europawahl (aktives Wahlrecht) sind Sie, wenn Sie:
- spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden, das heißt spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern;
- Österreicherin oder Österreicher bzw. Unionsbürgerin oder Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich oder Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher sind;
- bis zum 26. März 2024 in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind;
- nicht im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahltermin: 9. Juni 2024, Wahlzeit: 8-16 Uhr
Sprengel: bleiben unverändert (Mehr unter: Wahlsprengel)
Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde aufsuchen können?
Dann benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:
- am Wahltag in jedem Wahllokal,
- am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission“) oder
- sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl
Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?
Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche Anträge ist der 5. Juni 2024 bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller
oder einem Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche/persönliche Anträge bis Freitag, den 7. Juni 2024, 12 Uhr, erfolgen.
Was wird bei der Antragstellung benötigt?
- Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument: ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Pass, Führerschein, Personalausweis)
- Bei einer schriftlichen Antragstellung durch Glaubhaftmachung Ihrer Identität: mit Angabe der Passnummer oder Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises
- Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur benötigen Sie keine weiteren Dokumente.
- Wahlkarten können bei der Gemeinde persönlich abgeholt werden.
- Mit der Wahlkarte können Sie sogleich vorort wählen.
Wahlservice – die „Amtliche Wahlinformation“ der Gemeinde kommt mit der Post
Die „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert den gesamten Ablauf bei der Wahl – für Sie und für die Gemeinde. Deshalb werden wir Ihnen die sogenannte „Amtliche Wahlinformation – Europawahl 2024“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl versendet wird, besonders auf unsere Mitteilung. Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Buchstaben/Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet und einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert.
Diese „Amtliche Wahlinformation“wird Ihnen ca. 3 Wochen vor der Wahl zugestellt.
Weiterführende Links:
europa.eu
www.wahlkartenantrag.at
www.meinewahlkarte.at