Archivmeldung: 2013-07-17 Nationalratswahl
Information zur Nationalratswahl am 29. September 2013
Öffnungszeiten der Wahllokale in Guntramsdorf: 7-16 Uhr
Zur Teilnahme an der Nationalratswahl am 29. September 2013 sind Sie
berechtigt, wenn Sie:
- am 29. September 2013 (Wahltag) das 16. Lebensjahr vollendet haben;
- am Stichtag (9. Juli 2013) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in
einer österreichischen Gemeinde Ihren Hauptwohnsitz haben (in diesem Fall erfolgt eine automatische Eintragung in das für die Nationalratswahl erstellte Wählerverzeichnis)
und in Österreich nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder
- als Auslandsösterreicher(in) im Weg eines Einspruchsverfahrens bis zum 8. August 2013 auf Antrag in ein Wählerverzeichnis einer österreichischen Gemeinde eingetragen wurden.
Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in Ihrer
Hauptwohnsitz-Gemeinde aufsuchen können?
Hierfür benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:
- am Wahltag in einem dafür vorgesehenen Wahlkarten-Wahllokal,
- am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission“)
oder
- sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl.
Hier können Sie die Wahlkarte beantragen.
Als Auslandsösterreicher(in) benötigen Sie auf jeden Fall eine Wahlkarte (ausgenommen,
Sie halten sich am Wahltag zufällig in der Gemeinde Ihrer Eintragung in die Wählerevidenz auf).
Wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?
- Bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind.
- Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig!
- Als Auslandsösterreicher(in) können Sie die Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat) anfordern.
Ab welchen Zeitpunkt können Sie Ihre Wahlkarte beantragen?
- Beginnend mit 21. Juni 2013 (dem Tag der Wahlausschreibung)
Sollten Sie sich am Wahltag nicht an Ihren Hauptwohnsitz aufhalten, so können Sie Ihr Wahlrecht mittels Briefwahl ausüben.
Schriftlich: bis zum vierten Tag vor dem Wahltag (25. September 2013) - wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von Ihnen bevollmächtigte Person möglich ist, bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag (27. September 2013), 12.00 Uhr - beantragen.
Mündlich (persönlich): bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag (27. September 2013), 12.00 Uhr.
Die Briefwahl können Sie ausüben, indem Sie
- zunächst der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das gummierte Wahlkuvert entnehmen, dann
- den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,
- den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das gummierte Wahlkuvert legen, dieses zukleben und in die Wahlkarte zurücklegen; anschließend
- durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben, und schließlich,
- die Wahlkarte zukleben und
- dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangt; Sie können die Wahlkarte z.B. in einem Briefkasten der Post einwerfen, auf einer Postgeschäftsstelle aufgeben oder bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde direkt abgeben.
Welche Dokumente werden bei der Antragstellung benötigt?
Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument: idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Pass, Führerschein, Personalausweis)
Bei einer schriftlichen Antragstellung durch Glaubhaftmachung Ihrer Identität:
Angabe der Passnummer, Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde