Archivmeldung: 2010-09-22 Bedarfsorientierte Mindestsicherung
Seit 1. September gibt es in Niederösterreich die Bedarfsorientierte Mindestsicherung.
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) ist als Unterstützung für Menschen zu verstehen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen u. Vermögen) nicht mehr abdecken können. Die BMS ist eine sozialhilferechtliche Leistung des Landes.
Wer kann eine Leistung aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung bekommen?
- Menschen, die ihren eigenen Lebensbedarf bzw. den Bedarf ihrer Angehörigen nicht ausreichend decken können und mit ihren Einkünften unter den Mindeststandards der BMS liegen.
- Jene, die ihren Hauptwohnsitz/Aufenthalt in Niederösterreich haben und zum dauernden Aufenthalt im Inland berechtigt sind. (Österreichische Staatsbürger/innen, unter bestimmten Voraussetzungen EWR-Bürger/innen, Fremde mit einem „Daueraufenthalt – EG“.
- Sowie jene, die dem AMS zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen und sich um einen Arbeitsplatz bemühen (gilt grundsätzlich auch für Angehörige im erwerbsfähigen Alter).
Wie hoch ist die Bedarfsorientierte Mindestsicherung?
Im Jahr 2010 beträgt die Höhe der BMS pro Monat/* Netto
- für Alleinstehende und Alleinerzieher/innen EUR 744,01*
- für (Ehe) Paare EUR 1.116,02*
- für jede weitere erwachsene und unterhaltsberechtigte Person EUR 372,01*
- für Personen in einer Wohngemeinschaft ohne gegenseitige Unterhaltsansprüche EUR 558,01*
- für minderjährige Kinder mit Anspruch auf Familienbeihilfe EUR 171,12*
Bei der Ermittlung der tatsächlichen Leistungshöhe werden auch die Einkünfte sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse des im gemeinsamen Haushalt lebenden Partners (Ehepartner/in oder Lebensgefährten/in) berücksichtigt. Die BMS wird befristet gewährt und 12-mal jährlich im Nachhinein ausbezahlt.
Anträge liegen im Bürgerservice der Marktgemeinde Guntramsdorf auf.
Für etwaige Fragen steht Ihnen Doris Botjan, gerne zur Verfügung.: Tel: 53501/33.