Archivmeldung: 2014-03-06 Europawahl 2014
Europawahl 2014 - Ausschreibung, Wahltag, Stichtag
Gemäß BGBl II Nr. 35/2014, ausgegeben am 27. Februar 2014, wird die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages verordnet:
Aufgrund des § 2 Abs. 1 der Europawahlordnung - EuWO, BGBl. Nr. 117/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 9/2014, wird verordnet:
§ 1. Die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wird ausgeschrieben.
§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 25. Mai 2014 festgesetzt.
§ 3. Als Stichtag wird der 11. März 2014 bestimmt.
Ab sofort können Sie die Ausstellung einer Wahlkarte im Bürgerservice/Meldewesen (zu den Kundenöffnungszeiten) sowie online beantragen.
Informationen zur Europawahl 2014
Zur Teilnahme an der Europawahl am 25. Mai 2014 sind Sie berechtigt,
wenn Sie
- am 25. Mai 2014 (Wahltag) das 16. Lebensjahr vollendet haben;
- am Stichtag (11. März 2014) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer österreichischen Gemeinde Ihren Hauptwohnsitz haben (in diesem Fall erf olgt eine automatische Eintragung in das für die Europawahl erstellte Wählerverzeichnis) und in Österreich nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder
- als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher – allenfalls im Weg eines Berichtigungsverfahrens – bis zum 10. April 2014 auf Antrag in das Wählerverzeichnis einer österreichischen Gemeinde eingetragen wurden.
- EU-Bürgerin oder EU-Bürger mit einem Hauptwohnsitz in Österreich sind, bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde am Stichtag in die Europa-Wählerevidenz eingetragen sind und in ihrem Herkunftsmitgliedstaat ihr aktives Wahlrecht nicht verloren haben.
Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in Ihrer
Hauptwohnsitz-Gemeinde aufsuchen können?
Hierfür benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:
- am Wahltag in jedem Wahllokal,
- am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission“) oder
- sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl.
Als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher benötigen Sie auf jeden Fall eine
Wahlkarte (ausgenommen, Sie halten sich am Wahltag zufällig in der Gemeinde Ihrer Eintragung in die Europa-Wählerevidenz auf).
Ab wann und wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?
- Beginnend mit 27. Februar 2014 (dem Tag der Wahlausschreibung),
- bei der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen sind.
- Als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher können Sie die Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat) anfordern.
Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt
werden?
Schriftlich (auch per Telefax, per E-Mail oder, wenn vorhanden, über eine Internetmaske):
- bis spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag (Mittwoch, 21. Mai 2014);
- bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 23. Mai 2014, 12.00 Uhr), wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
Mündlich (nicht telefonisch):
- bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 23. Mai 2014, 12.00 Uhr).
Was wird bei der Antragstellung benötigt?
Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument:
- idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Pass, Führerschein, Personalausweis)
Bei einer schriftlichen Antragstellung durch Glaubhaftmachung Ihrer Identität:
- Angabe der Passnummer
- Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde
(Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur benötigen Sie keine weiteren Dokumente.
Ab welchem Zeitpunkt wird die Wahlkarte erhältlich sein?
Wahlkarten können voraussichtlich ab 29. April 2014 bei der Gemeinde persönlich abgeholt werden. Bei Antragstellung kann um die Zusendung der Wahlkarte (unter Angabe der Zustelladresse – auch im Ausland) ersucht werden.
Bitte beachten Sie:
- Beantragen Sie Ihre Wahlkarte bei Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde (Auslandsösterreicher innen und Auslandsösterreicher bei der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen sind) rechtzeitig!
- Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit Ihrer Wahlkarte Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!
- Eine Beantragung der Wahlkarte ist keinesfalls im Bundesministerium für Inneres möglich!
Sollten Sie keine Wahlkarte beantragt haben, so können Sie ausschließlich bei der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen sind, am 25. Mai 2014 Ihre Stimme abgeben.
Infos zur Europawahl: www.bmi.gv.at/wahlen sowie www.wahlen2014.eu