Archivmeldung: 2009-05-08 Information zur Europawahl
Die Information des BMI zur Europawahl 2009 zum Download als PDF.
Wichtige Termine:
Stichtag: 31. März 2009
Wahltag:
7. Juni von 7 bis 16 Uhr
Aktives Wahlrecht:
Vollendung des 16. Lebensjahres spätestens am Tag der Wahl (7. 6. 2009).
Wahlberechtigt:
- Österreichische Staatsbürger
- Auslandsösterreicher u. EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde, bzw. in Österreich (die einen Antrag auf Eintragung in die Europawählerevidenz gestellt haben), oder die am Stichtag in die Wählerevidenz eingetragen sind.
Alle Wahlberechtigten Guntramsdorfer erhalten von der Gemeinde eine Verständigungskarte zugestellt, auf der die persönlichen Daten, dass Wahllokal und auch die Wahlzeiten angeführt sind.
Bitte bringen Sie diese Karte und einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl mit.
Wählen mit Wahlkarte
Bitte beachten Sie: Die Bestätigung eines Zeugen (einer Zeugin) einer Vertretungsbehörde auf der Wahlkarte ist seit 1. Juli 2007 nicht mehr vorgesehen. Sie können Ihre Stimme vollkommen eigenständig abgeben.
Mittels Wahlkarte können Personen wählen, die am Wahltag ortsabwesend sind, ebenso auch Personen, die gehbehindert oder bettlägerig sind.
Mit einer Wahlkarte kann die Stimme - außerhalb der Heimatgemeinde - sowohl vor einer Wahlbehörde, als auch mittels Briefwahl abgegeben werden. Beide Systeme bestehen parallel; der notwendige Vordruck (das Wahlkartenkuvert) ist in beiden Fällen der gleiche.
Das bedeutet, dass sich Wählerinnen und Wähler, die in Besitz einer Wahlkarte sind, auch erst sehr kurzfristig entscheiden können, ob sie ein Wahllokal aufsuchen oder sich stattdessen der Briefwahl bedienen wollen.
Der Versand der Wahlkarte beginnt rund drei Wochen vor dem Wahltag.
Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten.
Bei der Briefwahl kann die Wahlkarte sowohl in Österreich als auch im Ausland dazu verwendet werden, um persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst an einem beliebig gewählten Ort die Stimme abzugeben und an die zuständige Wahlbehörde zu übermitteln.
Beachten Sie aber, dass vom Ausland aus nur die Briefwahl möglich ist.
Menschen in Heil- und Pflegeanstalten sowie Bettlägerige können von so genannten besonderen Wahlbehörden („fliegende“ Wahlbehörde) besucht werden und vor diesen ihr Wahlrecht mit der Wahlkarte ausüben.
Diese sucht Sie persönlich auf um Ihnen so die Stimmabgabe zu erleichtern.
Die Wahlzeit der besonderen Wahlbehörde ist von 8:00 bis 12:00 Uhr.
Wo kann ich die Wahlkarte beantragen?
Sie können die Wahlkarte bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich (im Postweg, per Telefax gegebenenfalls auch per E-Mail oder über die Internetmaske der Gemeinde) ab dem Tag der Wahlausschreibung beantragen. Schriftlich können Sie die Wahlkarte bis zum vierten Tag vor dem Wahltag beantragen, mündlich bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr.
Wie kann ich mit der Wahlkarte wählen?
Im Inland:
- Vor einer Wahlbehörde
- in Wahllokalen (in Guntramsdorf, Wahllokal I – Rathaus)
- beim Besuch durch eine besondere („fliegende“) Wahlbehörde oder mittels Briefwahl (ohne Beisein einer Wahlbehörde)
Im Ausland:
- Im Ausland kann die Stimme nur mittels Briefwahl abgegeben werden.
Wohin muss ich die Wahlkarte senden?
Wenn Sie die Wahlkarte nicht dazu verwenden, vor einer Wahlbehörde zu wählen, sondern die Stimmabgabe mittels Briefwahl ausüben möchten, so müssen Sie die Wahlkarte, allenfalls im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde oder einer österreichischen Einheit, an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln (z.B. durch Postaufgabe oder persönliche Abgabe).
Die Wahlkarte muss spätestens am achten Tag nach dem Wahltag bis 14.00 Uhr dort einlangen, um in die Ergebnisermittlung miteinbezogen werden zu können. Die eidesstattliche Erklärung muss vor Schließen des letzten Wahllokals in Österreich abgegeben worden sein (beachten Sie gegebenenfalls die Zeitverschiebung gegenüber Österreich).
Abholservice der Gemeinde
Wahlberechtigte, die Unterstützung brauchen, um in ihr Wahllokal zu gelangen, können am Wahltag im Bürgerservice unter Tel: 53501-34 einen Abholdienst anfordern.
Die Wahlsprengel
- Wahlsprengel I: Wahllokal Rathaus (Wahlkartenwähler)
Am Tabor, Bachgasse, Bahnstraße, Beschlägestraße, Brunngasse, Falkengasse, Fasangasse, Finkengasse, Hauptstraße (östlich der Wiener Lokalbahn), Neudorferstraße, Oldtimerweg, Rathausplatz, Spechtgasse. NEU: Badeteich Hofstädter - Wahlsprengel II: Wahllokal Volksschule, Hauptstraße 35, Eingang Hauptstraße
Am Kirchanger, Am Kirchenplatz, Berberitzenweg, Clematisweg, Enzianweg, Geranienweg, Hürdengasse, Kamillenweg, Kirchengasse, Kornblumenplatz, Levkojenweg, Ligusterweg, Melissenweg, Möllersdorferstraße, Mühlgasse, Nelkenweg, Petunienplatz, Pfarrgasse, Phloxgasse, Pielerteich, Primelweg, Raiffeisengasse, Rhabarberweg, Rosengasse, Steinfeldgasse, Taborgasse, Thymiangasse, Tulpenweg, Veilchenweg, Wassergasse. - Wahlsprengel III: Wahllokal Volksschule, Hauptstraße 35, Eingang Hauptstraße
Am Kanal, Feldgasse, Josefigasse, Keltengasse, Lichteneckergasse, Römergasse, Rudolf Heintschel-Straße mit Europahof, Wiesengasse, Wodikgasse. - Wahlsprengel IV: Wahllokal Volksschule, Hauptstraße 35, Eingang Hauptstraße
Anningerstraße, Danfossstraße, Ferdinand Moser-Gasse, Flurgasse, Friedrich Ludwig Weg, Gartengasse, Gewerbegasse, Grünlandweg, Gumpoldskirchnerstraße, Ried “Haidwiesen”, Hauptstraße (westlich der Wiener Lokalbahn), In den Weinbergen, In der Wögling, Kammeringstraße, Laxenburgerstraße, Münchendorferstraße, Neugasse, Schreinergasse, Triesterstraße, Ziegelofengasse. - Wahlsprengel V: Wahllokal Volksschule, Hauptstraße 35, Eingang Hauptstraße
Badnerbahnweg, Bertolt Brecht-Gasse, Dr. Ignaz Weber-Gasse, Eggendorfergasse, Friedhofstraße, Kurt Tucholsky-Gasse, Mödlingerstraße, Neusselgasse, Rohrgasse, Schulgasse, Siedlergasse, Teichgasse. - Wahlsprengel VI: Wahllokal Hauptschule, Sportplatzstraße 15
Alois Negrelli-Gasse, Arthur Schnitzler-Gasse, Adalbert Stifter-Gasse, Anton Wildgans-Weg, Auer von Welsbach-Gasse, Ferdinand Raimund-Weg, Franz Grillparzer-Straße, Josef Madersperger-Gasse, Johann Nestroy-Gasse, Josef Ressel-Gasse, Josef Schemmerl-Gasse, Josef Weinheber-Gasse, Karl Ritter von Ghega-Gasse, Kerngasse, Nikolaus Lenau-Gasse, Peter Mitterhofer-Gasse, Peter Rosegger-Gasse, Radiogasse, Rohrfeldgasse, Siegfried Marcus-Gasse, Schloßgasse, Sportplatzstraße, Viktor Kaplan-Gasse, Veltlinerstraße, Wilhelm Kress-Gasse. - Wahlsprengel VII: Wahllokal Kindergarten III, Veltlinerstraße 2-6
Burgundergasse, Eichkogelstraße, Franz Lehar-Gasse, Franz Liszt-Gasse, Josef Haydn-Gasse, Josef Lanner-Straße, Karl Millöcker-Gasse, Roggengasse, Weizengasse, Wolfgang Amadeus Mozart-Gasse. - Wahlsprengel VIII: Wahllokal Volksschule, Dr. Karl Renner-Straße 27
Bertha von Suttner-Gasse, Dr. Theodor Körner-Platz, Neue Heimat-Straße, Franz Novy-Gasse, Johann Strauß-Gasse, Ozeanstraße, Parkstraße, Traminergasse, TVS-Straße, Viaduktstraße. - Wahlsprengel IX: Wahllokal Volksschule, Dr. Karl Renner-Straße 27
Birkengasse, Buchengasse, Dr. Adolf Schärf-Straße, Dr. Karl Renner-Straße, Eichengasse, Fichtengasse, Föhrengasse, Frankstahlstraße, Großschopfstraße, Hafergasse, Hopfengasse, Industriestraße, Lärchengasse, Lindengasse, Malzgasse, Neuburgerstraße, Rapsgasse, Rieslinggasse, Tannengasse, Tour und Anderson-Straße.