Hilfe in Not
- Sozialhilfe nach dem NÖ SAG
- Hilfe in besonderen Lebenslagen
- Heimanträge
- Krankenbehelfe
- Pflegegeldanträge
- SOMA - Sozialmarkt
- Sozialfonds der Marktgemeinde Guntramsdorf
- AR.SOS-Shop Guntramsdorf
In Ausführung der Bestimmungen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes, das am 01.06.2019 in Kraft getreten ist, hat der Landtag von Niederösterreich am 13.06.2019 das NÖ SozialhilfeAusführungsgesetz (NÖ SAG) beschlossen.
Dieses Gesetz ist am 01.01.2020 in Kraft getreten.
Aufgrund des Erkenntnisses des VfGH vom 12. Dezember 2019, wurde das NÖ SAG mit Beschluss des NÖ Landtages vom 30.01.2020 novelliert. Dieser Beschluss trat rückwirkend mit 01.01.2020 in Kraft.
Die Sozialhilfe nach dem NÖ SAG umfasst Leistungen zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und zur Befriedigung des Wohnbedarfs für Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind, sich ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen, Vermögen) nicht mehr leisten können und diesen auch nicht von anderen Personen und Einrichtungen erhalten.
Anspruchsvoraussetzungen
- Kein oder zu geringes Einkommen
- Kein Vermögen
- Hauptwohnsitz und tatsächlicher, dauernder Aufenthalt in NÖ.
Eine Ortsabwesenheit von bis zu zwei Wochen hindert den tatsächlichen, dauernden Aufenthalt nicht. - Zum dauernden Aufenthalt in Österreich berechtigt
- Arbeitswilligkeit, sofern keine Arbeitsunfähigkeit/Ausnahme vom Einsatz der Arbeitskraft vorliegt
- Vorlage der Unterlagen (siehe Anhang 1)
Antragstellung bei
- Bezirkshauptmannschaft
- Wohnsitzgemeinde (Sozialreferat Frau Doris Botjan)
Zuständig für die Entscheidung
- Bezirkshauptmannschaft
Leistungen
- Geld- oder Sachleistung in Form von pauschalierten Richtsätzen (siehe Anhang 2)
- Geldleistungen an volljährige Bezugsberechtige sind pro Haushaltsgemeinschaft mit 175% begrenzt.
- Anspruch auf Sozialhilfe besteht ab einem errechneten Mindestbetrag von € 5,- pro bezugsberechtigter Person
- Zuschläge für alleinerziehende Personen
- Zuschläge für Personen mit Behinderung
- Übernahme der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung
- Freibetrag bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
Vorzulegende Unterlagen:
- Geburtsurkunde *
- Staatsbürgerschaftsnachweis *
- Geburtsurkunden der Eltern *
- Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern *
- Aufenthaltstitel / Anmeldebescheinigung
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Heiratsurkunde / Partnerschaftsurkunde *
- Scheidungsurteil oder Vergleichsausfertigung (jeweils mit Rechtskraftvermerk)
- Strafregisterauszug *
- Vollmachten
- Vermögensnachweise (z.B. Kontoauszüge jedenfalls der letzten drei Monate, Sparbücher, Bausparvertrag, Lebensversicherung, Aktien, Wertpapiere etc.)
- Einkommensnachweise (z.B. Lohnbestätigung, AMS-Bezugsbestätigung, Rentennachweis, Pensionsmitteilung, Nachweis über Unterhaltsansprüche, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung/Gewinn und Verlustrechnung jedenfalls der letzten drei Monate, Einheitswertbescheide über landund forstwirtschaftlichen Besitz, Pachtverträge etc.)
- Bestätigung der Vormerkung zur Arbeitssuche, AMS-Betreuungsvereinbarung
- Mietvertrag und aktuelle Miet- und Betriebskostenvorschreibungen (ev. Zahlungsbestätigung der laufenden Miete)
- Rechnungen der Energielieferanten (Strom, Gas)
- Nachweise über Wohnzuschüsse
- Im Fall eines Eigenheims: Betriebskostennachweise
- Grundbuchsauszug *
- Von Asylberechtigten und Drittstaatsangehörigen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr sind folgende Unterlagen vorzulegen (sofern vorhanden):
- Integrationserklärung
- Arbeitsfähige Asylberechtigte und Drittstaatsangehörige ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, die nicht vom Einsatz der Arbeitskraft ausgenommen sind, haben darüber hinaus folgende Unterlagen vorzulegen (sofern vorhanden):
- Werte- und Orientierungskurs
- B1-Integrationsprüfung
* Diese Unterlagen sind nur soweit durch die antragstellende(n) Person(en) vorzulegen, als diese nicht bereits in den öffentlichen Registern hinterlegt sind.
Anträge liegen im Sozialreferat der Marktgemeinde Guntramsdorf auf.
Unter www.noe.gv.at finden Sie detailierte Informationen zur
Sozialhilfe nach dem NÖ SAG.
Anträge finden Sie unter:
https://www.noe.gv.at/noe/Sozialhilfe/Sozialhilfe_Antraege_Formulare.html
www.noe.gv.at/noe/Sozialhilfe/Antrag_Zusatzleistungen_NOe_SAG.pdf
Beilagen:
www.noe.gv.at/noe/Sozialhilfe/BMS_Beilage_A_NOe_SAG.pdf
www.noe.gv.at/noe/Sozialhilfe/BMS_Beilage_B_NOe_SAG.pdf
Für etwaige Fragen steht Ihnen doris.botjan@guntramsdorf.at , gerne zur Verfügung.: Tel: 53501/33.
HILFE IN BESONDEREN LEBENSLAGEN
- Was sind besondere Lebenslagen?
- Arten der Hilfe
- Antrag
Was sind besondere Lebenslagen?
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen umfasst Leistungen für Personen, die zur Bewältigung von außergewöhnlichen Schwierigkeiten in ihren
- persönlichen
- familiären
- wirtschaftlichen oder
- sozialen
Verhältnissen der Hilfe bedürfen.
Arten der Hilfe
Hilfe zur Schaffung einer wirtschaftlichen Lebensgrundlage
- unverzinsliches Darlehen
- nichtrückzahlbare Beihilfen
Hilfe für Obdachlose
Hilfe bei Gewalt durch Angehörige
Hilfe bei Schuldenproblemen
- Notwendige Unterlagen:
- Unterschriebener Sozialhilfeantrag
- Staatsbürgerschaftsnachweis*
- Geburtsurkunde*
- Einkommensnachweis
- Bei Hilfe für Menschen mit besonderen Bedürfnissen zusätzlich:
- Ärztliche Befunde über die Behinderung
- Nachweis über erhöhten Familienbeihilfenbezug (falls sie bezogen wird)
*Mit 1. November 2014 werden alle Personenstandsfälle und damit im Zusammenhang stehende Sachverhalte in das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) bzw. die Zentrale Staatsbürgerschaftsevidenz (ZSR) eingetragen. Unterlagen sind daher nur soweit durch die antragstellende(n) Person(en) vorzulegen, als diese nicht bereits in diesen öffentlichen Registern hinterlegt sind.
Hinweis:
Hilfe in besonderen Lebenslagen, mit Ausnahme von Heizkostenzuschüssen, kann nicht gewährt werden, wenn gleichzeitig Sozialhilfeleistungen nach dem NÖ SAG bezogen werden.
(Antrag siehe unter "Sozialhilfe nach dem NÖ SAG")
Der Sozialhilfeantrag kann bei der zuständigen Gemeinde (Sozialreferat Frau Doris Botjan) oder bei der Bezirkshauptmannschaft bezogen werden.
Formulare liegen im Sozialreferat auf. Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Meldezettel (Aufenthalt im letzten Jahr)
- Einkommensnachweise
- Nachweis über den Pflegegeldbezug
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Die Unterschrift des Antragstellers oder seines Vertreters (entsprechende Nachweise sind beizulegen)
- Formular im Sozialreferat erhältlich
- Formular ausfüllen
- Danach das vollständig ausgefüllte Formular an die jeweils zuständige Pensionsversicherungsanstalt senden
Alle Guntramsdorferinnen und Guntramsdorfer haben die Möglichkeit neueste Krankenbehelfe zu sehr geringen Tarifen zu mieten. In Zusammenarbeit mit der Firma Sanesco wurden im Rahmen des Sozialreferates sämtliche Behelfe für Rehabilation angeschafft, um auch in diesem Bereich das bestmögliche Service anbieten zu können.
Tarife:
- Rollstuhl (in verschiedenen Sitzbreiten): Eur 11,-/Monat
- Gehilfe - Rollator (Ergo-Bremse, Einkaufskorb, Sitz): Eur 11,-/Monat
- Pflegebett (ohne Matratze): Eur 19,-/Monat
Telefonische Bestellung bei Frau Doris Botjan unter 02236-53501 33.
Anforderung von Krankenbehelfen einfach anklicken!
SOMA - SOZIALMARKT
Die SOMA Idee: Verteilen statt Vernichten, Menschen mit geringem Einkommen unterstützen, Beschäftigung schaffen!
Der Einkauf im SOMA ist nur mit einem speziellen Einkaufspass möglich.
Info zur Einkaufsberechtigung erhalten Sie unter: www.somanoe.at
SOMA Mödling
Bahnstraße 4
2340 Mödling
Tel: +43 (0)676 880 44 655
Sozialfonds der Marktgemeinde Guntramsdorf
Änderung und Erweiterung der Subventionsrichtlinien für soziale Notfälle
Die Marktgemeinde Guntramsdorf gewährt nach Maßgabe der vorhandenen Mittel einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Personen in besonderen Notlagen.
Der Sozialfonds ist einzig dazu eingerichtet in Not geratenen Guntramsdorfer/Innen eine Unterstützung dort zu gewähren, wo trotz Ausschöpfung aller öffentlichen Sozial-und Wohlfahrtsmittel ein dringender Bedarf an Hilfe besteht. Die Unterstützung sollte nach Möglichkeit in Form von Sachzuwendungen bzw. Gutscheinen erfolgen.
2.) Gegenstand:
- Soziale Unterstützung von Notmaßnahmen
3.) Förderungswerber:
- Gemeindebürger/Innen die seit mindestens 3 Jahren ihren Hauptwohnsitz
in der Marktgemeinde Guntramsdorf haben.
4.) Antragstellung:
- Das Ansuchen ist schriftlich, an den Bürgermeister der Marktgemeinde Guntramsdorf zu richten.
5.) Umfang:
- Pro Person und Antrag können pro Jahr maximal € 1.000,- an Subvention gewährt werden.
Zusatz: Um soziale Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie abzufedern und vor Allem drohender Obdachlosigkeit vorzubeugen wird der Betrag im Jahr 2020 verdoppelt.
6.) Sonstige Bedingungen:
- Die Notwendigkeit der durchzuführenden Maßnahme muss glaubhaft nachgewiesen werden.
Jedenfalls sind dem Antrag beizulegen:
- Kontoauszug der letzten vier Monate
- Einkommensnachweis von allen im Haushalt lebenden Personen (außer Kinder)
- Nachweis der offenen Forderungen (Rechnungen, Mahnungen, Pfändungen, Bescheide, Mietvertrag und Mietvorschreibungen etc.)
- Lichtbildausweis
- Verwendungsnachweis über die gewährten Mittel ist vorzulegen
7.) Auszahlung:
- Die Entscheidung über die Auszahlung von Mitteln trifft der Bürgermeister oder in dessen Verhinderung sein gesetzlicher Vertreter. Unbar, durch Überweisung auf das Girokonto des/der Antragstellers/in. Bei einem Ausgleich von Rückständen für Strom oder Mieten etc. erfolgt die Anweisung direkt an den Vermieter, die Hausverwaltung bzw. Energielieferanten. Sollte die Hilfe von der Antragsteller/in für das tägliche Leben benötigt werden, erfolgt die Bewilligung in Form von Lebensmittelgutscheinen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann der Bürgermeister eine Barauszahlung nach Maßgabe der vorhandenen Mittel anordnen. Wird diese Grenze überschritten, so ist für die Entscheidung über die Auszahlung von Mitteln der Gemeinderat zuständig.
Auszahlungen dürfen nur gewährt werden, soweit diese Mittel tatsächlich im Sozialfonds vorhanden sind.
Alle im Rahmen der Vergabe beteiligten Personen sowie die betroffenen Verwaltungsbediensteten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
8.) Rechtsanspruch:
- Über die Gewährung einer Förderung entscheidet der Bürgermeister, in seiner Abwesenheit der Vizebürgermeister der Marktgemeinde Guntramsdorf im Einzelfall. Auf Geld- und Sachleistungen besteht kein Rechtsanspruch und diese sind nicht rückzahlbar.
- Den Antrag bekommt man im Sozialreferat. Gleichzeitig muss man einen Termin mit Doris Botjan vereinbaren. E-Mail: doris.botjan@guntramsdorf.at , oder telefonisch unter 02236/53501/33.
KONTAKT
Sozialreferat der Marktgemeinde Guntramsdorf
Doris Botjan
Rathaus Viertel 1/1
Tel.: (02236) 53501-33, Fax 32
e-mail: doris.botjan@guntramsdorf.at