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Archivmeldung: 2016-08-19 Information zur Bundespräsidentenwahl

AKTUELL: Aufgrund der Problematik mangelhafter Briefwahlkuverts wird der Termin für die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl VERSCHOBEN. Die Wiederholungswahl findet daher NICHT am 2. Oktober 2016 statt. Die Angaben in diesem Text beziehen sich auf den nicht mehr gültigen Wahltermin.

Allgemeines und Termin

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass die Stichwahl der Bundespräsidentenwahl vom 22. Mai 2016 in ganz Österreich und komplett wiederholt werden muss: daher ein 3. Wahlgang notwendig ist.
Kandidaten: Am Stimmzettel stehen Ing. Norbert Hofer und Dr. Alexander Van der Bellen.
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 5. Juli 2016 Sonntag, den 2. Oktober 2016 als Termin für die Wiederholung der Stichwahl beschlossen. Der Hauptausschuss des Nationalrats hat den Termin am 8. Juli 2016 bestätigt; er wurde am selben Tag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Aktives Wahlrecht
Bei der Wiederholungswahl gelten jene Wählerverzeichnisse, die schon bei den Wahlgängen am 24. April und am 22. Mai 2016 in den örtlichen Wahllokalen herangezogen wurden. Das heißt, dass für die Wiederholungswahl nur jene Personen wahlberechtigt sind, die schon beim ersten und zweiten Wahlgang wählen durften.
Wer nach dem 24. April 2016 das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist daher für die Wiederholungswahl weiterhin nicht wahlberechtigt. Personen, die seit dem Stichtag (23. Februar 2016) ihren Hauptwohnsitz geändert haben, sind weiterhin in jener Gemeinde wahlberechtigt, in der sie am Stichtag gewohnt haben. Wer nicht bis zum 24. März 2016 als Auslandsösterreicherin/Auslandsösterreicher in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen wurde, darf bei der Wiederholungswahl nicht wählen.


Wählen mit Wahlkarte – Allgemeines
Grundsätzlich muss jede wahlberechtigte Person, wenn sie wählen möchte, in dem für sie zuständigen Sprengel (Wahllokal) wählen. Wer jedoch am Tag der Wiederholungswahl voraussichtlich nicht dort wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss beantragt werden.

Wer eine Wahlkarte beantragt, hat folgende Möglichkeiten, bei der Wiederholungswahl damit zu wählen: