Archivmeldung: 2011-10-21 Heizkostenzuschuss
Sozial bedürftige GuntramsdorferInnen können bis zum 30.04.2012 einen Antrag auf einen einmaligen Heizkostenzuschuss beim Gemeindeamt/Bürgerservice, beantragen.
Die Höhe des NÖ Heizkostenzuschusses beträgt für die Heizperiode 2011/2012 pro Haushalt einmalig EUR 130, die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:
- BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
- BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
- BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses, deren Familieneinkommen den unten genannten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
- Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen unter dem jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz liegt.
Einkommensgrenze ist der Richtsatz für die Ausgleichszulage (§ 293 ASVG):
- Für Alleinstehende EUR 793,40
- Für Ehepaare u. Lebensgemeinschaften EUR 1.189,56
- und zuzüglich für jedes Kind EUR 122,41
Für BezieherInnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von Kinderbetreuungsgeld beträgt der Richtsatz:
- Für Alleinstehende EUR 925,10
- Für Ehepaare u. Lebensgemeinschaften EUR 1.387,02
- und zuzüglich für jedes Kind EUR 142,73
Ab 1. Jänner 2012 werden voraussichtlich die Richtsätze für die Ausgleichszulage
nach dem ASVG angehoben.
ACHTUNG: BezieherInnen der bedarfsorientierten Mindestsicherung erhalten den Heizkostenzuschuss
automatisch. Eine Antragstellung ist daher nicht erforderlich.