Referat Bürgerservice
DIE MITARBEITERINNEN
ANTWORTEN ZU HÄUFIG GESTELLTEN FRAGEN (FAQ):
AKTUELL: Bioabfälle richtig sammeln - die Lösung gibt’s ab sofort im Bürgerservice
Wohin mit dem anfallenden Biomüll in der Küche? Eine saubere Lösung als Zwischenlagerung bieten die neuen Bioabfallsäcke und die bioMat AirBox, samt Halterung.
Der bioMat Combi kann auch in eine bestehende Küchenregaltüre eingebaut werden.
Die Maisstärke Abfallsäcke sind einfach in der Handhabung und halten auch die Biomülltonne weitgehend sauber. Sie bestehen zu 100% aus nachwachsenden Rohstoffen und werden im Zuge der Kompostierung wieder zu 100% ohne Rückstände in die Natur zurückgeführt.
Im Bürgerservice erhältlich:
- bioMat AirBox - belüfteter Bioabfalleimer, EUR 5,- (inkl. MwSt.)
- Biomüllsack groß (für Biotonne 120l) á € 1,50
PREISE EINSCHALTUNGEN GEMEINDEMAGAZIN AUSLESE
Detaillierte Informationen zum Gemeindemagazin auslese finden sie unter: www.dieauslese.at
PFLEGEWOHNHAUS CASA GUNTRAMSDORF
Wohnen, Betreuung und Pflege in Hausgemeinschaften
Das Pflegewohnhaus Casa Guntramsdorf wurde im Herbst 2009 eröffnet. Es verfügt über 77 Betreuungs- und Pflegeplätze, die nach dem individuellen Hausgemeinschaftsmodell konzipiert sind. Pro Hausgemeinschaft leben 15–17 Personen in Einzel- bzw. Doppelzimmern zusammen.
Leben in Hausgemeinschaften
Eine Hausgemeinschaft besteht aus dem eigenen Zimmer, gemeinsamen Wohnräumen und einer Wohnküche, in der täglich frisch gekocht wird. Der Tagesablauf ist vertraut und nimmt auf die Bedürfnisse der BewohnerInnen Rücksicht. Aktive Mitarbeit beim Kochen und im Haushalt ist möglich. Durch diese natürliche Tagesstruktur werden Alltagskompetenzen erhalten, gestärkt und reaktiviert.
Individuell und persönlich wohnen
Das Zusammenleben in kleinen Gruppen ermöglicht es durch mehr Privatsphäre und Individualität den persönlichen Lebensstil weiterzuführen. Die hellen und freundlichen Zimmer sind großzügig angelegt, altersgerecht eingerichtet und mit einem eigenen Sanitärraum ausgestattet. Die Räume können mit persönlichen Möbeln individuell gestaltet werden. Von der gemeinsamen Wohnküche und dem gemütlichen Wohnzimmer sind Terrassen und Balkone gut zu erreichen, ein barrierefreier Garten lädt zu einem Aufenthalt im Freien ein. Das Bistro im Erdgeschoss ist Begegnungszentrum für unsere SeniorInnen und ihre BesucherInnen im Alltag, sowie bei Festen und Feiern. In der Kapelle wird wöchentlich gemeinsam mit Menschen aus der Umgebung Gottesdienst gefeiert.
Gut betreut und gepflegt
Ein professionelles Pflegefachteam ist rund um die Uhr für die BewohnerInnen da. Das Pflegewohnhaus arbeitet eng mit den niedergelassenen ÄrztInnen und Diagnosezentren aus der Umgebung zusammen. Für Lebens- und Glaubensthemen steht die Seelsorge des Hauses zur Verfügung, während sich das Freiwilligenteam gerne Zeit für Gespräche und Aktivitäten mit den BewohnerInnen nimmt. Therapien, wie Physio-, Logo- oder Ergotherapie vermitteln wir Ihnen gerne.
Folder Pflegewohnhaus Casa Guntramsdorf
Kontakt Pflegewohnhaus:
Joachim Gölles, Haus- und Pflegedienstleitung
Tel.: 02236/506190
E-Mail: guntramsdorf@casa.or.at
Kontakt selbständiges Wohnen:
Doris Botjan, Sozialreferat
Tel. 02236/ 5350133
mail: doris.botjan@guntramsdorf.at
Kontakt Aufnahme- u. Pflegegeldantrag:
Doris Botjan, Sozialreferat
Tel. 02236/5350133
mail: doris.botjan@guntramsdorf.at
Alle Guntramsdorferinnen und Guntramsdorfer haben die Möglichkeit neueste Krankenbehelfe zu sehr geringen Tarifen zu mieten. In Zusammenarbeit mit der Firma Sanesco wurden im Rahmen des Bürgerservice sämtliche Behelfe für Rehabilation angeschafft, um auch in diesen Bereich das bestmögliche Service anbieten zu können.
Tarife:
- Rollstuhl: EUR 11,-/Monat
- Gehhilfe - Rollator (Ergo-Bremse, Einkaufskorb, Sitz): EUR 11,-/Monat
- Pflegebett (ohne Matratze): EUR 19,-/Monat
Anforderung von Krankenbehelfen einfach anklicken!
VERLUST UND FUND VON GEGENSTÄNDEN
www.fundamt.gv.at ist die neue österreichische Plattform für Fundämter!
Städte und Gemeinden aller Größenordnungen setzen das "Fundamt" erfolgreich ein.
Als echte eGovernment-Anwendung ermöglicht "Fundamt" dabei ein Service für den Bürger, das die Vorteile des Internet konsequent nutzt - egal, ob der Bürger einen eigenen Internet-Zugang besitzt oder sich persönlich bzw. telefonisch an "sein" Fundbüro wendet.
Diese neue Möglichkeit der Suche nach Fundgegenständen über alle Stadt- und Gemeindegrenzen hinweg bietet:
- Online-Suche rund um die Uhr
- Standortunabhängige Suche
- Bürgerdefinierte Suche
- Einsparung von Zeit und Geld
Was ist zu tun wenn Sie etwas verloren haben?
Um verlorene oder vergessene Gegenstände wieder zu finden, steht Ihnen die österreichweite Online-Suche von Fundamt rund um die Uhr zur Verfügung.
Wenn Sie hier nicht fündig werden, können Sie sich direkt an jene Gemeinde wenden, in deren Verwaltungsbereich der Gegenstand vermutlich gefunden/verloren wurde.
Beachten Sie aber bitte, dass seit 1. Februar 2003 nur noch die Gemeinden für das Fundwesen zuständig sind. Polizei- und Gendarmeriedienststellen können daher keine Auskunft mehr über Fundgegenstände geben.
Was ist zu tun wenn Sie etwas gefunden haben?
Wenn Sie etwas gefunden haben, dessen Wert EUR 10,- übersteigt bzw. der Fundgegenstand für den Eigentümer offensichtlich wichtig ist, so sind Sie als Finder zur Abgabe des Fundgegenstandes bei der zuständigen Behörde verpflichtet.
Die zuständige Behörde ist meist jene Gemeinde, in der Sie den Gegenstand gefunden haben. Die Abgabe von Fundgegenständen bei Polizei- und Gendarmeriedienststellen ist nicht mehr möglich. Nur bedenkliche Funde wie z. B. Schusswaffen, Sprengmittel, Kriegsmaterialien und dergleichen müssen zu Polizei- oder Gendarmeriedienststellen gebracht bzw. dort gemeldet werden.
Als Finder haben Sie (gegenüber dem Eigentümer) natürlich Anspruch auf Finderlohn und Ersatz der Barauslagen bzw. des Verdienstentgangs. Die Höhe des Finderlohns richtet sich danach, ob der Fundgegenstand verloren oder vergessen wurde. Einfach umschrieben ist ein Gegenstand dann verloren, wenn er an einem Ort abhanden gekommen ist, der nicht im Aufsichtsbereich eines Dritten steht. Als vergessen gilt er dann, wenn er ohne Absicht an einem Ort hinterlassen wurde, der unter der Aufsicht eines Dritten steht (z. B. Restaurant, Sporthalle, ...). Demzufolge haben Personen, die an diesem Ort tätigt sind, auch keinen Anspruch auf Finderlohn.
Der Finderlohn beträgt bei verlorenen Gegenständen 10%, bei vergessenen Gegenständen 5%. Wenn der Wert des Fundgegenstandes EUR 2.000,- übersteigt, so wird der Finderlohn für den Wert, der EUR 2.000,- übersteigt, halbiert.
Um verlorene oder vergessene Gegenstände wieder zu finden, steht Ihnen die Online-Suche von Fundamt www.fundamt.gv.at rund um die Uhr zur Verfügung.
Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen.
Bei der Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Öffentliche Urkunde aus denen Familien- und Vornamen, Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgehen, zB: Reisepaß + Geburtsurkunde
- Meldezettel - erhältlich auf den Gemeindeämtern oder aus dem Internet - ausgefüllt und von der Unterkunftgeberin/vom Unterkunftgeber und der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer unterschrieben
- Unterkunftnehmer/innen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen in jedem Fall ein Reisedokument (Reisepass)
ANMELDUNG EINES NEUGEBORENEN
Neugeborene sollten so rasch wie möglich nach der Geburt gemeldet werden (empfohlen innerhalb von ein bis zwei Wochen): ACHTUNG! Bitte zuerst die Geburtsurkunde beim Standesamt abholen, weil diese für die Anmeldung erforderlich ist. Mitzubringende Dokumente:
- Geburtsurkunde des Kindes
- ausgefüllter Meldezettel für das Neugeborene
Hier können Sie den Meldezettel downloaden: Meldezettel (Download als PDF)
Bitte immer auch die Rückseite mit ausdrucken!
Für unsere kleinsten Guntramsdorferinnen und Guntramsdorfer gibt es ein besonderes Service:
- einen Geburtenrucksack
- gratis Windelsäcke
Wenn sie uns dann auch noch ein Foto ihres Kindes geben, werden wir dieses in unserem Gemeinde-Magazin "auslese" gerne veröffentlichen! (Foto als JPG an redaktion@guntramsdorf.at senden)
NAMENSÄNDERUNG NACH DER HEIRAT
Die Namensänderung nach der Heirat muss innerhalb von drei Monaten bekannt gegeben werden. Mitzubringende Dokumente:
- Heiratsurkunde
- Meldezettel ausgefüllt und von der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer unterschrieben
ZENTRALES MELDEREGISTER (ZMR)
Gesetzliche Grundlage:
Zentrales Melderegister; Informationsverbundsystem § 16. (1) Das zentrale Melderegister ist insofern ein öffentliches Register, als der Hauptwohnsitz eines Menschen oder jener Wohnsitz, an dem dieser Mensch zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet war, abgefragt werden kann, wenn der Anfragende den Menschen durch Vor- und Familiennamen, das Geburtsdatum und ein zusätzliches Merkmal, wie etwa Geburtsort, ZMR-Zahl oder einen bisherigen Wohnsitz, bestimmt. Über andere gemeldete Wohnsitze dieses Menschen darf einem Abfragenden nur bei Nachweis eines berechtigten Interesses Auskunft erteilt werden.
Eine zentrale Datenbank, mit der Möglichkeit der österreichweiten Gesamtsicht über alle Meldungen einer Person.
Das ZMR wird eine Evidenz, in der alle gemeldeten Personen einmal erfasst sind. Es werden jeder Person bundesweit sein Wohnsitz oder seine Wohnsitze zugeordnet: neben nur einem möglichen Hauptwohnsitz werden gegebenenfalls weitere Wohnsitze vermerkt sein. Bei der Suche nach einer Person wird das System über alle registrierten Wohnsitze in Österreich Auskunft geben können. Im Register werden überdies die Hauptwohnsitzbestätigungen für Obdachlose sowie Meldungen von Justizanstalten und Polizeigefangenenhäuser über Insassen verarbeitet werden.
Allen Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts, einschließlich der Gemeindeverbände, soll die Möglichkeit zu einem Online Zugriff eingeräumt werden. Meldedaten stehen somit überall rund um die Uhr zur Verfügung.
Darüber hinaus können Personen, die regelmäßig Meldeauskünfte benötigen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und ähnlichen Institutionen, ein Online-Zugriff auf alle Daten des ZMR, für die keine Auskunftssperre besteht, eingeräumt werden. Damit wird eine deutliche Reduzierung des Verwaltungsaufwandes für die Erteilung von Meldeauskünften einhergehen.
Das ZMR bietet außerdem die Grundlage für jede statistische Erhebung. Insbesondere im Hinblick auf Volkszählungen wird das ZMR eine entscheidende Erleichterung bieten, da auf dieses aufbauend in Hinkunft weitgehend registergestützte Zählungen möglich sein werden.
Bürgerinnen und Bürgern wird durch die Einbindung der elektronischen Abfrage in Behördenverfahren die Vorlage des Meldezettels erspart werden können.
Anfragen an das ZMR können von überall durchgeführt werden und so Basis für die Weiterentwicklung des One-Stop-Government-Prinzips sein.
Jeder Bürgerin, jedem Bürger, der Wirtschaft und den Behörden steht somit eine der Grundinformationen allerorts und jederzeit zur Verfügung.
Insbesondere wird das ZMR Grundlage sein für:
- Wählerevidenz (bundesweit)
- Finanzausgleich
- Europa-Wählerevidenz
- Volkszählung
- Bürgerkarte
- u.a.
Welche Vorteile ergeben sich für den Bürger und der Meldebehörde durch das ZMR?
- Es werden alle Adressen einer Person im Bundesgebiet ersichtlich, das bedeutet:
Der Hauptwohnsitz und die Nebenwohnsitze sind bei jedem Meldevorgang für die Meldebehörde ersichtlich. - Meldeanfragen können von einer Meldebehörde über Adressen im ganzen Bundesgebiet beantwortet werden, das bedeutet:
Die Anfrager brauchen nur 1 Meldeanfrage stellen!
Meldebestätigungen erhalten die Antragsteller mit nur einem Antrag; das bedeutet:
Verwaltungsvereinfachung für den Bürger insbesondere in Pensionsverfahren, bei Verfahren zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft, usw.
Wegfall der Verständigungspflicht bei einer Abmeldung (Ummeldung) einer örtlich nicht zuständigen Meldebehörde. - Das ZMR ist auch eine Grundlage für Evidenzen des Bundesheeres, insbesondere im Hinblick auf die Beauskunftung der jährlich hinzukommenden Wehrpflichtigen (Online-Abfrage).
Der neue Meldezettel
Der Meldezettel hat als Dokument ausgedient. Nur die Bezeichnung „Meldezettel" bleibt für das Antragsformular erhalten. Die eingetragenen Daten (Namen, Geburtsort usw.) werden dann im Meldeservice in das Zentralmelderegister (ZMR) eingegeben. Die ordnungsgemäße Anmeldung wird umgehend mit einem Ausdruck aus dem ZMR bestätigt.
Hier können Sie den Meldezettel downloaden: Meldezettel
Bitte immer auch die Rückseite mit ausdrucken!
Persönliche Meldebestätigungen oder Meldeauskünfte:
- Mündlich im ÖRTLICHEN MELDEREGISTER (OMR) EUR 2,10 Verwaltungsabgabe
- Mündlich im ZENTRALEN MELDEREGISTER (ZMR) EUR 3,00 Verwaltungsabgabe
- Schriftlich EUR 2,10 Verwaltungsabgabe und EUR 14,30 Bundesgebühr
- Duplikat Meldezettel EUR 2,10 Verwaltungsabgabe und EUR 14,30 Bundesgebühr
Weitere Infos finden sie auch auf der ZMR Homepage!
SOLLTEN SIE DARÜBER HINAUS NOCH WEITERE FRAGEN HABEN, STEHEN IHNEN DIE MITARBEITER DER MARKTGEMEINDE GUNTRAMSDORF GERNE ZUR VERFÜGUNG!!!