2020-06-22 Eintragung zu Volksbegehren - Archivmeldung
Vom 22. Juni bis einschließlich 29. Juni 2020 können Sie für nachstehend angeführte Volksbegehren Ihre Stimme abgeben:
Nachfolgende Volksbegehren stehen zur Unterschrift zur Verfügung:
- Asyl europagerecht umsetzen
- EURATOM-Ausstieg Österreichs
- Smoke - JA
- Smoke - Nein
- Klimavolksbegehren
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 25. Mai 2020 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für diese Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Für alle anderen ist eine Eintragung im Bürgerservice wie folgt möglich:
- Montag, 22. Juni 2020, von 7 bis 20 Uhr,
- Dienstag, 23. Juni 2020, von 7 bis 16 Uhr,
- Mittwoch, 24. Juni 2020, von 7 bis 16 Uhr,
- Donnerstag, 25. Juni 2020, von 7 bis 20 Uhr,
- Freitag, 26. Juni 2020, von 7 bis 16 Uhr,
- Samstag, 27. Juni 2020, von 8 bis 12 Uhr,
- Sonntag, 28. Juni 2020, geschlossen
- Montag, 29. Juni 2020, von 7 bis 16 Uhr.
Sie können Ihre Stimme aber auch online abgeben. Dies ist mit Ihrer Bürgerkarte oder Ihrer Handy-Signatur bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (29. Juni 2020), 20:00 Uhr möglich.
Nachfolgende Volksbegehren stehen derzeit zur Unterstützung zur Verfügung:
- Ethik für ALLE
- Notstandshilfe
- STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION
- TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN
- Bedingunsloses Grundeinkommen umsetzen!
- Stoppt Lebendtier-Transportqual
- RECHT AUF WOHNEN
- Kauf Regional
- FÜR IMPF-FREIHEIT
Personen, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher), können für die oben genannten Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben. Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu den Amtsstunden (Zeiten des Parteienverkehrs) oder online (mittels „Bürgerkartenumgebung“, insbesondere per „Handysignatur“) möglich.