Archivmeldung: 2022-12-29 Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel
Gemäß Pyrotechnikgesetzes 2010 ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerke - also auch solche, die etwa im Garten bei einer Familienfeier gezündet werden) im Ortsgebiet verboten und auch zu Silvester gibt es keine entsprechende Ausnahme. Das Abhalten von Feuerwerken stellt einen massiven Eingriff in ein Ökosystem dar und gilt im Naturschutzgebiet am Eichkogel somit ebenso als verboten.
Bei der Kategorie F2 handelt es sich um jene Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, etwa Knallkörper, Silvesterraketen, Lichterbatterien, Römische Lichter, Feuerräder, oder Feuertöpfe. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse F2 dürfen an Personen unter 16 Jahren weder abgegeben noch von diesen verwendet werden. Feuerwerke der Kategorie F3 dürfen an Personen ohne behördlichen Bewilligungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft gar nicht verkauft beziehungsweise überlassen werden.
Siehe auch Info der Freiwilligen Feuerwehr Guntramsdorf zu pyrotechnischen Gegenständen für Unterhaltungszwecke (Kategorie F)
Tiere und Natur leiden!
Feuerwerke, Silvesterraketen und Knallkörper haben negative Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Lebensqualität.
- Unfallgefahr für Menschen bei unsachgemäßer Hantierung der Feuerwerkskörper
- Tiere in der freien Natur sowie Haustiere sind einem anhaltend hohem Lärmpegel ausgesetzt. Ein Großteil unserer Hunde gerät in Panik und Wildtiere werden so verschreckt, dass sie oftmals nicht mehr ihre Wege zu den Futterstellen finden.
- Die durch Pyrotechnik freigesetzte Menge an Kleinstpartikeln übertrifft mittlerweile die vom Straßenverkehr verursachte Feinstaubbelastung. Besonders nachteilig wirkt sich dies im bebauten Ortsgebiet aus.
Wir danken für Ihr Verständnis und bitten Sie, sich an diese Vorgaben zu halten!
Weiterführender Link:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/silvesterknaller_feuerwerkskoerper.html