Archivmeldung: 2022-12-01 Landtagswahl 2023
Die niederösterreichische Landesregierung hat den 29. Jänner 2023 als Termin für die nächste Landtagswahl beschlossen. Als Stichtag wurde der 18. November bestimmt.
Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger*innen, sofern sie spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Darüber hinaus müssen sie am Stichtag - 18. November - über einen Hauptwohnsitz in einer niederösterreichischen Gemeinde verfügen.
Wahltermin: 29. Jänner 2023, Wahlzeit: 7-16 Uhr
Sprengel: bleiben unverändert (Mehr unter: Wahlsprengel)
Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde aufsuchen können?
Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:
- am Wahltag in den dafür vorgesehenen Wahllokalen,
- am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission“) oder
- sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl.
Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?
Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 25. Jänner 2023, 24 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 27.01.2023, 12 Uhr erfolgen. Eine Persönliche Antragsstellung ist bis Freitag, den 27.01.2023, 12 Uhr möglich.
Was wird bei der Antragstellung benötigt?
- Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument: ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Pass, Führerschein, Personalausweis)
- Bei einer schriftlichen Antragstellung durch Glaubhaftmachung Ihrer Identität:
- mit Angabe der Passnummer, oder Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde.
- Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur benötigen Sie keine weiteren Dokumente.
- Wahlkarten können bei der Gemeinde persönlich abgeholt werden.
- Bei Antragstellung kann um die Zusendung der Wahlkarte (unter Angabe der Zustelladresse auch im Ausland) ersucht werden
Wahlservice
Die „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert den gesamten Ablauf bei der Wahl – für Sie und für die Gemeinde.
Deshalb werden wir Ihnen im Anfang Jänner die so genannte „Amtliche Wahlinformation – Landtagswahl 2023“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl versendet wird, besonders auf unsere Mitteilung.
Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Buchstaben/Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet und einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert.
So geht´s!
- Wenn Sie am 29. Jänner 2023 im Wahllokal Ihre Stimme abgeben, bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil die Wahlbehörde nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen muss.
- Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür einfach das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, denn diese ist personalisiert.
- Sie haben zur Beantragung einer Wahlkarte 3 Möglichkeiten: Persönlich im Gemeindeamt, schriftlich mit der personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen.
- Wahlkarten können jedoch nicht per Telefon beantragt werden!
Beantragen Sie Ihre Wahlkarte also möglichst frühzeitig!
Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt eingeschrieben und nachweislich (RSb) auf Ihre angegebene Zustelladresse.
Wählen mit Wahlkarten:
- Per Briefwahl, die Wahlkarte muss bis spätestens 29.01.2023 um 6:30 Uhr bei der Gemeinde einlangen.
- Durch persönliche Stimmabgabe in Ihrem Wahllokal, oder Sie können Ihre unterschriebene Briefwahlkarte in Ihrem Wahlsprengel bis zum Schließen des Wahllokales abgeben oder durch Boten überbringen lassen in jenen Wahllokalen in jeder NÖ Gemeinde am Wahltag, welche Wahlkarten entgegennehmen oder beim Besuch der besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde (nur innerhalb des Gemeindegebietes möglich)
Als Auslandsösterreicher*in benötigen Sie auf jeden Fall eine Wahlkarte (ausgenommen, Sie halten sich am Wahltag zufällig in der Gemeinde Ihrer Eintragung in die Wählerevidenz auf)