Archivmeldung: 2023-04-07 Information für Hundebesitzer
Hundehalter aufgepasst!
Ab 1. Juni müssen neue Hundehalter einen mit drei Theoriestunden verbundenen Sachkundenachweis erbringen, zusätzlich dürfen nur höchstens fünf Hunde pro Haushalt gehalten werden.
Hier finden sie die Änderungen des NÖ Hundehaltegesetzes, welches mit 1. Juni in Kraft tritt und von der Landesregierung beschlossen wurde, im Überblick:
- Obergrenze an Tieren: nur mehr max. 5 Hunde pro Haushalt
- Verpflichtende Hundehaftpflichtversicherung: Für jeden Hund
- Sachkundenachweis für alle Hundebesitzer: 3 Schulungsstunden beim Tierarzt oder einer fachkundigen Person. Dieser muss spätestens 6 Monate nach Anschaffung des Hundes der Gemeinde vorgelegt werden.
Vorzuweisende Unterlagen bei Anmeldung ihres Vierbeiners:
- Hundehaftpflicht für jeden Hund (bisher nur bei „Listenhunden“), Sachkundenachweis/NÖ Hundepass (siehe oben).
- Nachfrist von 6 Monaten zum Erbringen des Nachweises.
Für Hunde, die sich 2023 bereits im Besitz befinden, muss man jedoch nachträglich keine Prüfung ablegen.
Mehr Info:
Hunde - An- und Abmeldung bzw. Information zu Gebühren
NÖ Hundehaltegesetz